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Geltung und Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der §86, §86a StGB
Der Verkaeufer weist darauf hin, dass eventuell angeforderte und von ihm gelieferte zeitgeschichtliche und militaerhistorische Waren, insbesondere diejenigen aus der nationalsozialistischen Zeit, nur zu Zwecken der staatsbuergerlichen Aufklaerung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklaerung und Berichterstattung ueber die Vorgaenge des Zeitgeschehens oder der militaerhistorischen und uniformkundlichen Forschung geliefert werden und damit den §86, §86a StGB wie auch dem sonstigen geltenden Recht entsprochen wird.
Der Kaeufer verpflichtet sich mit seiner Bestellung rechtsverbindlich, diese Objekte nur fuer historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gruenden zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch im Sinne der §86, §86a StGB oder in sonst strafbarer oder verfassungsfeindlicher Weise zu nutzen.
Nur unter dieser Voraussetzung werden Bestellungen akzeptiert.